Sonderregelung Schweizer Schönheits-Champion

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Sonderregelung – Schweizer Jugend-Schönheits-Champion & Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion

Aufgrund der Absage zahlreicher internationaler, nationaler und Spezial-ausstellungen hat der ZV der SKG – auf Antrag des AAA – entschieden, die Bedingungen zu erleichtern

Ausreichend sind- für die Homologation des Titels «Schweizer Jugend-Schönheits-Champion» 2 Jugend-CAC oder 1 Jugend-CAC und 1 CAC aus der Zwischenklasse/Offenen Klasse von nationalen Ausstellungen sowie- für die Homologation des Titels «Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion» 2 Veteranen-CAC von nationalen Ausstellungen

Diese Sonderregelung gilt vorläufig bis zum 31. Dezember 2021.

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