Ankörung = Zuchtzulassung

 

Datum Ort / Zulassbestimmungen Anmeldung / Organisation

bei genügend Anmeldungen

2x jährlich

 

Frühlingsankörung
10. Mai 2025

 

Herbstankörung
Datum noch offen 

Clubhaus
Kynologische Gesellschaft Zofingen und Umgebung
Zofingerstrasse 60, 4665 Oftringen

 

Es stehen genügend Parkplätze gratis zur Verfügung

 

Beginn des Richtens:
ca. 8.15 Uhr

 

Gastronomieangebot vor Ort
An der Frühlingsankörung vom 27.04.2024 gibt keine Gastronomie vor Ort.

 

Zulassungsbestimmungen:
- Mindestalter 12 Monate
- Abstammungsurkunde SKG / FCI
- Eintragung im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB)
- Audiometrie Attest beidseitig hörend
- Hüftgelenkdysplasie (HD) Attest Röntgenalter > 12 M
  (Attest kann innerhalb 6 Monaten nachgeliefert werden)

 

Gebühren (zahlbar im Voraus):

Körtaxe CHF 150.00 für SDC-Mitglieder

Körtaxe CHF 300.00 für Nichtmitglieder
gemäss Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen (EZB) des SDC, Version 2017

Anmeldung bitte schriftlich oder elektronisch an:

Ursi Katz
Uitikonerstrasse 23, 8952 Schlieren
E-Mail: ursi.katz@dalmatiner.ch

 

 

Anmeldeschluss: 20. April 2025

 

 

Obligatorische Beilagen der Anmeldung
- Ahnentafel (Kopie)
- Hörtest-Ergebnis (Kopie)
- HD-Auswertung (Kopie) falls vorhanden
- Quittung der einbezahlten Körtaxe

 

Elektronisches Anmeldeformular Ankörung

Anmeldeformular Ankörung pdf

 

 

Alle Teilnehmer erhalten vor der Ankörung eine Anmeldebestätigung inklusive Zeitplan


An diesem Tag bieten wir auch die Beurteilung für jeden Dalmatiner an (auch für Hunde ohne Papier oder mit zuchtausschliessenden Fehlern).
weitere Informationen zu dieser Beurteilung finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere detaillierte Informationen zur Ankörung

1. Dalmatinerzucht in der Schweiz

2. Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner

3. Körverhaltensbeurteilung (KVB) durch einen Wesensrichter SKG

4. Ablauf der Ankörung

5. Epilog

 

 

Dalmatinerzucht in der Schweiz
Eine Aufgabe des SDC ist gemäss den Statuten die Reinzucht der Rasse Dalmatiner in der Schweiz, nach dem bei der Federation Cynologique Internationale (FCI) deponierten Standard zu fördern.
Dal
matiner, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem Rassestandard der FCI Nr.153 in hohem Masse entsprechen, dürfen keine zuchtausschliessenden Fehler (Art. EZB SDC 3.4.2 / 3.4.4 / 3.5) aufweisen, müssen die in Art. 3.2 ZRSKG genannten Bedingungen erfüllen und vom SDC angekört sein.
Die Ankörung / Zuchtzulassunsprüfung umfasst eine Exterieur- und eine Verhaltensbeurteilung.

 

Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner
Ähnlich wie bei einer Ausstellung erfolgt die Beurteilung aufgrund des Rassestandards der FCI Nr. 153 durch einen vom SDC, bzw. von der SKG anerkannten Ausstellungsrichter für Dalmatiner im Beisein eines Mitgliedes der Zucht- und Körkommission (ZKK).
Die Beurteilung dauert ca. 15 – 20 Minuten und es wird ein sehr detailliertes Protokoll zu den einzelnen Prüfpunkten erstellt.
Um die Exterieurbeurteilung zu bestehen, muss mindestens die Formwertnote „sehr gut“ erreicht werden. Die Formwertnote wird auf dem Beurteilungsformular eingetragen.
Folgende Entscheide sind möglich: bestanden / nicht bestanden / zurückgestellt

 

Körverhaltensbeurteilung (KVB) durch einen Wesensrichter SKG
Das Tierschutzgesetz (TSchG) fordert unter anderem, dass das Zuchtziel nicht Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen darf. Dem Bundesrat wird die Kompetenz erteilt, die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, zu verbieten.

Die Tierschutzverordnung (TSchV) legt Folgendes fest:

  • Bei der Zucht von Hunden ist die Selektion unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes darauf auszurichten, Hunde mit ausgeglichenem Charakter, guter Sozialisierbarkeit sowie geringer Aggressionsbereitschaft gegenüber Menschen und Tieren zu erhalten.
  • Zeigt ein Hund ein Übermass an Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit, so ist er von der Zucht auszuschliessen.

Basis
Da das Verhalten des Dalmatiners im FCI Standard sehr summarisch beschrieben ist, hat der SDC ein Verhaltensprofil als Basis für die KVB erstellt. Es beschreibt die erwünschten, unerwünschten, rassespezifischen sowie die zuchtausschliessenden Verhaltensweisen.
Ein weiteres Problem war die Uneinheitlichkeit der Fachausdrücke, die das Wesen des Hundes beschreiben. Dazu hat der AAV der SKG ein entsprechendes Glossar erstellt. In der SKG Richtlinie KVB sind die für uns verbindlichen Punkte beschrieben.

Formale Kriterien zur KVB:
Die Wesensprüfung umfasst standardisierte Prüfsequenzen mit gestellten Situationen, um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit, Objektivität und Reproduzierbarkeit zu gewährleisten. Im Prüfablauf ist die Reihenfolge der verschiedenen Prüfsituationen festgelegt weil die einzelnen Situationen eine unterschiedliche Belastung für den Hund sind und somit das nachfolgende Verhalten während dem Fortschreiten der Prüfung beeinflussen können.
Die Beurteilung dauert ca. 30 Minuten.

Bei unserer KVB erreichen wir folgende Ziele:

Standardisierung
Die Vergleichbarkeit der geprüften Hunde wird der Rahmen der KVB definiert und eingehalten.

Reproduzierbarkeit
Mit der Reproduzierbarkeit unterstützen wir die Übereinstimmung eines Ergebnisses von verschiedenen Richtern und unter verschiedenen Bedingungen (an verschiedenen Orten / zu unterschiedlichen Zeiten, etc.).

Zuverlässigkeit
Die Prüfsequenzen der KVB zeigen das gewünschte oder unerwünschte Verhalten zuverlässig.

Spezifität
Die Prüfsequenzen eignen sich das zu bestimmende Verhaltenselement des Verhaltensprofils unter sich ändernden Bedingungen (Ort, Zeit, Richter, Wetter etc.) überprüfen zu können.

Selektivität
Die Prüfsequenz zeigen Unterschiede, damit das Verhalten abgestuft beurteilt werden kann.

 


Ablauf

Der Ablauf der KVB ist chronologisch wie folgt geregelt:

1. Begrüssung
    mit Befragung: Lebenslauf und Lebensraum des Hundes (Fragebogen)

2. Prüfsequenzen
     Verhalten des Hundes gegenüber dem Führer

     Spielverhalten
     Spiel mit der Stoffrolle
     Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen
     Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen
     Taktile Einflüsse
     Optische Einflüsse
     Akustische Einflüsse
     Schussreaktion

Protokoll
Das, dem Ablauf der Kör-Verhaltensbeurteilung entsprechend, aufgebaute Protokoll beschreibt das Verhalten des Hundes in den verschiedenen Situationen. Zudem hält es den Entscheid bezüglich der Zuchtzulassung fest und dokumentiert diesen.

Das durch den Wesensrichter erstellte und von ihm und einem Mitglied der ZKK unterschriebene Protokoll wird dem Hundebesitzer unmittelbar nach der abschliessenden Beurteilung abgegeben.
Folgende Entscheide sind möglich: bestanden / nicht bestanden / zurückgestellt

 


Epilog
Exterieur
Der Spezialrichter beurteilt das Erscheinungsbild des Hundes. Dieses ändert sich mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht sehr stark innerhalb der nächsten Zeit und ist kaum von äusseren Einflüssen abhängig. D.h. die Beurteilung kann meist gut verifiziert werden.

Körverhaltensbeurteilung
An der Kör-Verhaltensbeurteilung muss der Hund so beurteilt werden, wie er sich augenblicklich zeigt. Hier kann die Tagesverfassung des Hundes mitentscheidend sein. Deshalb ist es wichtig, dass Ausschlusskriterien im Prüfablauf verifiziert werden können.

Die Einstufung erfolgt gemäss den Ausbildungsunterlagen für Wesensrichter SKG.


 

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