DNA-Profil für Zuchthunde ab 01.07.2024
Hinterlegung des DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG
Die Erstellung von DNA-Profilen ermöglicht sogenannte Abstammungsüberprüfungen, sodass die Abstammung der Welpen anhand bestimmter DNA-Marker eindeutig belegt werden kann.
Ab dem 01. Juli 2024 ist laut SKG für die Ankörung zusätzlich ein DNA-Profil erforderlich. Dies gilt nur für neu anzukörende Hunde, nicht aber für schon angekörte.
Wir legen aber allen Züchtern und Deckrüden Besitzer, die bereits eine angekörte Hündin oder Rüden haben, ans Herzen diesen DNA Test nachträglich machen zu lassen. Dies natürlich auf freiwilliger Basis.
Das Formular für den Tierarzt sowie das Merkblatt und das Reglement kann auf der Homepage der SKG heruntergeladen werden.
Merkblatt DNA-Profil | |
Formular für Tierarzt für Untersuchungsauftrag (Laboklin)Formular für Tierarzt für Untersuchungsauftrag (Laboklin) | |
Reglemente |
Alle wichtigen Informationen zur allgemeinen Vorsorgeuntersuchung.
Die Zucht- und Körkommission