Herzlich willkommen - Schweizerischer Dalmatiner-Club

Der Schweizerische Dalmatiner-Club (SDC) ist eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und hat sich zur Aufgabe gemacht, das Verständnis für das Wesen der Dalmatiner, deren Beziehung zum Menschen und deren Reinzucht zu fördern. Eine sportlich faire Gesinnung und konsequente Beachtung des Tierschutzes sind uns selbstverständlich.

Seit 1954  |  einziger SKG-anerkannter Rasseclub für Dalmatiner in der Schweiz

 

Schweizerischer Dalmatiner-Club

Organisation der Rassenhundezucht​


  Logo FCI Fédération International Cynologique
www.fci.be

Die Fédération Cynologique Internationale ist die Weltorganisation der Kynologie. Sie umfasst zurzeit 99 Mitglieds- und Vertrags-partnerländer (nur ein Verband pro Land), welche ihrerseits eigene Ahnentafeln ausstellen und die Richter ausbilden.

Die FCI garantiert innerhalb ihrer Organisation die gegenseitige Anerkennung der Abstammungsurkunden (Ahnentafeln) der Länder, wie auch der Richter.


 

Logo SKG 1

Schweizerische Kynologische Gesellschaft
 www.skg.ch

Die SKG repräsentiert die Schweiz im Weltverband der Kynologie, der Fédération Cynologique International (FCI).                  

Die SKG ist der FCI (Fédération Cynologique Internationale), der Weltorganisation der Kynologie, angeschlossen. Unsere Welpen erhalten SKG//FCI Ahnentafeln, die eine nationale und internationale Qualität der Zuchtstätten und Zuchthunde anerkennen.

Nur diese Papiere sind weltweit anerkannt.


 

  1910 Logo Neu klein Schweizerischer Dalmatiner-Club
www.dalmatiner.ch

Der Schweizerische Dalmatiner-Club (SDC) ist eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG.) und ist seit 1954 der einzige SKG-anerkannter Rasseclub für Dalmatiner in der Schweiz.

 


 

Dalmatinerzucht International 

Hier sind Zuchtverbände mit anerkannten FCI Ahnentafeln aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien aufgeführt.

 

WAFDAL

Der weltweite Verband für Dalmatiner nennt sich WAFDAL (World Association For Dalmatians).
Ziel des Verbandes ist es, die Zucht von Dalmatinern mit Ahnentafel in Übereinstimmung mit dem F.C.I-Standard 153 zu bestärken.

Mitglieder sind Dalmatinervereine aus aller Welt, darunter auch der Schweizerische Dalmatiner-Club.

Dalmatinerzucht International

Die folgenden Zuchtverbände befolgen die gleichen Zuchtziele und züchten Dalmatiner mit anerkannten FCI Ahnentafeln. Die Ahnentafeln aus diesen Zuchtstätten werden gegenseitig international anerkannt.

 


 Deutschland

  logo vdh.de Verband für das Deutsche Hundewesen 
 

Der VDH repräsentiert Deutschland im Weltverband der Kynologie, der Fédération Cynologique Internationale (FCI).               

Der VDH ist der FCI (Fédération Cynologique Internationale), der Weltorganisation der Kynologie, angeschlossen.
Die Welpen erhalten VDH/FCI Ahnentafeln, die eine nationale und internationale Qualität der Zuchtstätten und Zuchthunde anerkennen.

Diese Papiere sind weltweit anerkannt.

 

 

 logo DDC Deutscher Dalmatiner-Club von 1920 e.V.   
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
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 logo cdf 1 Club für Dalmatiner-Freunde e.V.  
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
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  logo DVD Dalmatiner Verein Deuschland e.V.  
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
   

 dzgd logo rund Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland e.V. 
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
   

 

 

 Österreich

logo OEKV Österreichischer Kyonologenverband
 

Der ÖKV repräsentiert Österreich im Weltverband der Kynologie, der Fédération Cynologique Internationale (FCI). 

Der ÖKV ist der FCI (Fédération Cynologique Internationale), der Weltorganisation der Kynologie, angeschlossen.
Die Welpen erhalten ÖKVI/FCI Ahnentafeln, die eine nationale und internationale Qualität der Zuchtstätten und Zuchthunde anerkennen.

Diese Papiere sind weltweit anerkannt.

 

 

  logo dalmatinerclub.at Österreichischer Dalmatinerclub  
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
   

 

 

 Frankreich

logo centrale canine Société Centrale Canine pour l'Amélioration des Races de Chiens en France
 

Die Société Centrale Canine repräsentiert Frankreich im Weltverband der Kynologie, der Fédération Cynologique Internationale (FCI).

Die Société Centrale Canine ist der FCI (Fédération Cynologique Internationale), der Weltorganisation der Kynologie, angeschlossen. Die Welpen erhalten LOF/FCI Ahnentafeln, die eine nationale und internationale Qualität der Zuchtstätten und Zuchthunde anerkennen.

Diese Papiere sind weltweit anerkannt.

 

 

logo dalmatien club francais   Dalmatien Club Français  
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
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Italien

logo enci fb Ente Nazionale della Cinofilia Italiana
 

Die ENCI repräsentiert Italien im Weltverband der Kynologie, der Fédération Cynologique Internationale (FCI).

Die ENCI ist der FCI (Fédération Cynologique Internationale), der Weltorganisation der Kynologie, angeschlossen.
Die Welpen erhalten ENCI/FCI Ahnentafeln, die eine nationale und internationale Qualität der Zuchtstätten und Zuchthunde anerkennen.

Diese Papiere sind weltweit anerkannt.

 

 

logo club amici dalmata Club amici dalmata  
Welpenvermittlung Welpen / Würfe
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Unter diesem Link, finden Sie die nächsten geplanten Würfe. Bei Interessen an einem Dalmatiner-Welpen nehmen Sie direkt mit der Zuchtstätte Kontakt auf. 

 

Die Zuchtstätten mit der Auszeichnung "Goldenes Gütezeichen" der SKG unterliegen einer zusätzlichen Zuchtkontrolle durch Zwingerkontrolleure der SKG. 

Die Zuchtstätten mit der Auszeichnung "Zucht +" (Anhang 5 zu den EZB) erfüllen weitere Vorgaben, welche über die Vorschriften der Ergänzenden Zuchtbestimmungen (EZB) des Schweizerischen Dalmatiner-Clubs hinausgehen. 

grüner Punkt  = aktive Zuchtstätten

Rot Punkt  =  nicht aktive Zuchtstätten 

 


von Oreana
Zucht
Melanie Bouvard 
Hausmatten 13b, 2564 Bellmund
+41 32 331 35 57
https://oreana.ch

 
 vom Höhrainhof Gabi Haldemann
Höhrainhof
Solistrasse 160, 
8180 Bülach
+41 79 746 20 54
 Wurfplanung Herbst 2025
     

 Flying Dominoes
   

Veronica Hanmer
Rte de la Bellangère, 1271 Givrins
+41 79 792 63 08
Flying Dominoes Dalmatians | Facebook

 

 
 des trois petits points Céline Lellouch Gega
Kanton Genf
+41 76 615 54 97
https://instagram.com/dalmatien.pepa | Instagram

 

grüner Punkt vom Burgblick 
 Logo goldenes guetezeichen SKG

Silvia Rentsch
Bergernschachenweg 26, 3436 Zollbrück
+41 34 496 79 17
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www.burgblick.ch

 

 

grüner Punkt Le Tsan dè l‘Oura

Zucht

Sandra Rody
rue de la Scie 1, 1651 Villarvolard
+41 76 824 33 03
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https://dalmatiens.ch/

 

grüner Punkt Zum Schloss Sinneringen
Zucht

Franziska und Roland Roggli
Oberer Strassackerweg 17, 3067 Boll
+41 78 923 86 32

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https://dalmatiner-zum-schloss-sinneringen.ch

 

Wurfplanung Sommer 2025

LUA Welpen erwartet

 

grüner Punkt EnergyPoint

Zucht

Simone Rohrer / Regula Giezendanner
Wydenweg 9, 3053 Münchenbuchsee

+41 78 756 41 52 / +41 78 809 30 77
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www.energypoint-dalmatiner.ch

 

grüner Punkt of the Forest Jumpers

Zucht

 

Angela und Willi Steiger
Vordorf 623, 9044 Wald (AR)
+41 76 324 04 44
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www.steiger-dalmatiner.ch

 

 

 

grüner Punkt von Fischingertal

 

Othmar Stocker
Hauptstrasse 36, 4334 Sisseln
+41 79 311 93 14
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www.dalmatiner-von-fischingertal.ch


 

grüner Punkt DALdeVAL

 

Valentin Valchev
Zürcherstrasse 2, 8174 Stadel bei Niederglatt
+41 78 648 48 47
 
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Daldeval Dalmatian Kennel | Facebook

 

 

grüner Punkt Dalmatiner de Canis Aurigae

 

Susanne Wagner
Hauptstrasse 29, 5026 Densbüren
+41 79 917 77 97
www.dalmatiner.de/dca

 

 

 

grüner Punkt Mt-Cro

 

Bianca und Mikael Zürcher
Montagne du Droit 150, 2610 Mont-Crosin
+41 32 941 71 75
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 vom Lindenthalerdörfli

Margrit Bärtschi
Käserei, Lindentalstrasse 133, 3067 Lindental/Boll
+41 79 415 29 31
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www.dalmis.ch

 

 du Talent d'Eclagnens

 

Jean-Daniel Beaud
Le Moulin 1, 1376 Eclagnens
+41 78 606 92 87
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www.dutalent.ch

 

 vom Naturschatz 

 

Gabriela Hulliger
Ramseiberg

3435 Ramsei
+41 34 461 09 27
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 aus der Zentralschweiz 

 

Heidi Käppeli
Bachtalen 23
6020 Emmenbrücke
+41 79 727 60 59
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https://dalmi-zentralschweiz.jimbo.com

 

 

 vom Littebach 

 

Gerda Meier
Bündten 3, 5304 Endingen
+41 56 242 11 09

 

 

 von Ebony's Datscha 

 

Elfriede Schaltegger
St. Gallerstr. 192, Murkart, 9548 Matzingen
+41 52 720 24 17 / +41 79 291 97 53
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 Dalma-Vinci de la Prévôté

 

Mario Vinciguerra
Sous-Raimeux 35, 2740 Moutier

+41 32 495 10 55 / +41 79 250 22 22
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Freiwillige Standortbestimmung = Wesens- und Exterieurbeurteilung für jeden Dalmatiner

Diese Wesens- und Exterieurbeurteilung ist eine freiwillige Standortbestimmung für jeden Dalmatiner (auch möglich für Hunde ohne Papier oder mit zuchtausschliessenden Fehlern) ohne weitere Verpflichtungen
Es ist eine wesentlich umfangreichere Beurteilung als das bei einer Ausstellung. Der wesentliche Unterschied zur Ankörung besteht darin, dass kein Entscheid am Ende der Beurteilung gefällt wird. 

Zudem ist es für die Züchter und für den SDC von grossem Interesse, dass möglichst viele Dalmatiner beurteilt werden können, um Fortschritte in der Zucht zu erreichen. 
 

Datum Ort / Zulassbestimmungen Anmeldung / Organisation

10. Mai 2025

 

 

11. Oktobr 2025

 

 

 

Clubhaus
Kynologische Gesellschaft Zofingen und Umgebung
Zofingerstrasse 60, 4665 Oftringen

 

Es stehen genügend Parkplätze gratis zur Verfügung

 

Beginn des Beurteilung:
ca. 8.15 Uhr

 

Gastronomieangebot vor Ort
 

Zulassungsbestimmungen:
- Mindestalter 12 Monate
- jeder Dalmatiner (auch Hunde ohne Papiere oder mit zuchtaus-    schliessenden Fehlern)

 

Gebühren (zahlbar im Voraus)CHF 80.00 pro Hund

Anmeldung bitte über das Anmeldeformular oder via E-Mail an:

Ursi Katz
Uitikonerstrasse 23, 8952 Schlieren
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Anmeldeschluss: 20. April 2025

Anmeldeschluss: 22. September 2025

 

Elektronisches Anmeldeformular

 

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Alle Teilnehmer erhalten vorgängig eine Teilnahmebestätigung inklusive Zeitplan


Hier finden Sie weitere detaillierte Informationen zum Ablauf:

1. Eintreffen

2. Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner

3. Beurteilung durch einen Wesensrichter SKG

4. Ablauf 

Eintreffen
Eine wichtige Voraussetzung für das gute Gelingen der Wesens- und Exterieurbeurteilung ist es, dass Sie in gelöster Stimmung und ohne Hektik rechtzeitig auf dem Platz eintreffen, und dass Ihr Hund vorgängig genügend Zeit hatte, sich zu versäubern. Nach dem Eintreffen melden Sie sich bei dem Organisationskomitee, um weitere Informationen zum Tagesablauf zu erhalten. 

Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner
Ähnlich wie bei einer Ausstellung erfolgt die Beurteilung aufgrund des Rassestandards der FCI Nr. 153 durch einen vom SDC, bzw. von der SKG anerkannten Ausstellungsrichter für Dalmatiner im Beisein eines Mitgliedes der Zucht- und Körkommission (ZKK).
Die Beurteilung dauert ca. 15 – 20 Minuten und es wird ein sehr detailliertes Protokoll zu den einzelnen Prüfpunkten erstellt.
 

Beurteilung durch einen Wesensrichter SKG

Die Wesensprüfung umfasst standardisierte Prüfsequenzen mit gestellten Situationen, um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit, Objektivität und Reproduzierbarkeit zu gewährleisten. Im Prüfablauf ist die Reihenfolge der verschiedenen Prüfsituationen festgelegt weil die einzelnen Situationen eine unterschiedliche Belastung für den Hund sind und somit das nachfolgende Verhalten während dem Fortschreiten der Prüfung beeinflussen können.
Die Beurteilung dauert ca. 30 Minuten.

 

Ablauf

Der Ablauf der Wesens- und Exterieurbeurteilung ist chronologisch wie folgt geregelt:

1. Begrüssung
    mit Befragung: Lebenslauf und Lebensraum des Hundes (Fragebogen)

2. Prüfsequenzen
     Verhalten des Hundes gegenüber dem Führer

     Spielverhalten
     Spiel mit der Stoffrolle
     Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen
     Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen
     Taktile Einflüsse
     Optische Einflüsse
     Akustische Einflüsse
     Schussreaktion

Protokoll
Das, dem Ablauf der Beurteilung entsprechend, aufgebaute Protokoll beschreibt das Verhalten des Hundes in den verschiedenen Situationen. Es erfolgt kein Entscheid. 
Das durch den Wesensrichter erstellte und von ihm und einem Mitglied der ZKK unterschriebene Protokoll wird dem Hundebesitzer unmittelbar nach der Beurteilung abgegeben.


Für den Dalmatiner gilt der FCI-Standard Nr. 153

Der Standard soll die Rassenmerkmale eines Vertreters der jeweiligen Rasse genau beschreiben und uns das Idealbild dieses Hundes erkennen lassen. Mit Datum 30.05.2011 wurde von der FCI eine neue deutsche Version des Standards 153 publiziert. Datum des Originalstandards: 13.10.2010.

Dieser neue Standard kam für alle Dalmatinerclubs, inkl. der World Assiociation for Dalmatians (WAFDAL) völlig überraschend und wird in diversen Gremien heftig diskutiert.

Stellungnahme der WAFDAL dazu:
Die WAFDAL möchte klarstellen, dass unsere Organisation nicht bei der Entwicklung des neuen Standards zu Rate gezogen wurde. Als Konsequenz werden wir Kommentare zum Standard verfassen, wie wir es schon bei dem vorherigen Standard gemacht haben, als Hilfe und Assistenz für die Dalmatinerrichter und Züchter.

Bemerkungen:
Verbindlich für die Schweizer Zucht ist das "Zucht- und Eintragungsreglement" (ZER) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft sowie die "Ergänznden Zucht- und Körbestimmungen" (EZB) des Schweizerischen Dalmatiner-Club.

Vorstand + Zucht- und Körkommission

Der Dalmatiner

Geschichtlicher Rückblick

Um die Herkunft der Dalmatiner wurden etliche vermutete Theorien, belegendes Bildmaterial und Spekulationen festgehalten und überliefert. Dass diese kurzhaarige, hellfarbige Rasse aus einem warmen Land stammt, ist sicher wahrscheinlich. Denn, als vor einigen zehntausend Jahren die Entwicklung zum domestizierten Hund begann, veränderte sich das Verhalten der Caniden allmählich durch Selektions"zucht" auf erwünschte Eigenschaften in Bezug auf den jeweiligen Gebrauch der Hunde. Aber auch ihr äusseres Erscheinungsbild änderte sich: einige hatten Schlappohren, es gab unterschiedliche Rutenformen, das Fell wurde zum Teil gefleckt oder gescheckt und je nach klimatischem Lebensraum lang- oder kurzhaarig.

 

Tatsache ist, dass bereits in Pharaonengräbern im alten Ägypten Fresken gefunden wurden, auf welchen getupfte, dalmatinerähnliche Hunde abgebildet sind. Seit dem frühen Altertum wurden auf Gemälden immer wieder weisse Hunde mit Tupfenmuster dargestellt, die den heutigen Vorstellungen des Dalmatinertyps stark entsprachen: elegante, substanzvolle Jagd-, Begleit- und Gesellschaftshunde. Das wohl älteste Gemälde finden wir in der Capella della Spagnoli in Florenz. Es entstand ca. 1360 und zeigt ein Rudel Wölfe, das von dalmatinerähnlichen Hunden angegriffen wird.

      DSC 8373 klein

 

Diverse Forscher und Autoren hatten unterschiedliche Auffassungen über den Ursprung des Dalmatiners, erwähnt werden unter anderem der Orient, Indien, Italien, Frankreich und Dalmatien (hier wurde er zum heutigen Erscheinungsbild hingezüchtet).

So vielfältig wie die Herkunftstheorien dieser Rasse sind, waren auch ihre Namen im Laufe der Jahrhunderte: Ägyptischer Hund, Indischer Hund, Türkischer Hund, Bengalische Bracke, Kleine Dänische Dogge. Es ist nicht vollständig klar, warum die Hunde schliesslich Dalmatiner genannt wurden. Möglich wäre folgende Geschichte: 1573 erhielt der serbische Dichter "Jurij Dalmatin" (vermutlich weist sein Name darauf hin, dass er in Dalmatien beheimatet war) mehrere getupfte Hunde als Geschenk. In einem Brief erwähnt er, die Hunde seien in Serbien sehr begehrt und bekannt unter seinem Namen "Dalmatins".

1791 wurde im Buch "Hystory of Quadrupeds" von Thomas Bewick erstmals der bildlich dargestellte Tupfenhund "Dalmatinischer Hund" genannt. Später (1881) wurde der Dalmatiner oder "Coach Dog" (Wagenhund) in einem ganzen Kapitel des Buches "Das illustrierte Buch vom Hunde" beschrieben. Der Verfasser Wero Shaw stellte den ersten Rasse-Standard auf, der nach der Gründung des "British Dalmatian Club" (1890) in England offiziell ausgeschrieben und vom Kennel Club anerkannt wurde. Von nun an richtete sich die Zucht nach dem einheitlichen Vorbild des Standards.

Der Dalmatiner war immer ein Hund, der "dabei" war, sich frei und unermüdlich bewegte; ganz früher als Jagdbegleiter, dann vor allem als Kutschenhund. Bereits um 1700 erwähnte der französische Naturforscher "Buffon" die "Danois de Carosse". Die Hunde lebten im Stall bei den Pferden und wurden dazu abgerichtet, als Begleiter freiunterder Kutsche mitzulaufen.

Da früher bei der Feuerwehr die Schlauch- und Pumpenwagen von Pferden gezogen wurden, hatten Dalmatiner vor allem in Amerika einen weiteren Aufgabenbereich: Sie bewachten die Stallungen und rannten bei Löscheinsätzen den Wagen bellend voran als vierbeinige "Sirenen", um den Weg frei zu halten. Nach der Motorisierung der Feuerwehr wurde der Dalmatiner zu deren Maskottchen erkoren und durfte per Auto zur Brandstätte mitfahren.

In der schwierigen Zeit vom ersten bis zum zweiten Weltkrieg schwand die Zahl der Dalmatiner beängstigend, und da man mit dem Aufkommen des Autos für ihn als Kutschenhund keine Verwendung mehr sah, schien das Verschwinden der Rasse besiegelt. Dank engagierten Züchtern, vor allem in England, sind uns die "Getupften" erhalten geblieben.

Entwicklung in der Schweiz

  MG 7757 1

Den erstmaligen Eintrag eines Dalmatiners im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) findet man im Band III. Es war ein Rüde namens "Tiger II", von der Beschreibung her ein dreifarbiger Dalmatiner ("weiss-schwarz mit rotgelben Tupfen an den Füssen und im Gesicht" - dies gilt nach dem heutigen Rassenstandard als Zuchtausschluss), dessen Züchter Oskar Mösch in Teufen wohnte. Je 1 Rüde und 1 Hündin verzeichnet Band V. Die Hündin stammte von Herrn Häseli, einem Züchter aus Rheinfelden. Es wurden drei von ihm gezüchtete Hunde in spätere SHSB-Bände eingetragen. Regelmässige Einträge ins SHSB erfolgten erst ab Band XXVII. 

Darin wurde auch der erste Dalmatinerwurf (8 Welpen) von Helen Nelly Frey unter dem Zuchtnamen "vom Meggenhorn" eingetragen. Sie lebte in Meggen, später in Rümlang. Ihre ersten Zuchthunde stammten aus England: der Rüde "Lord Scamperdale" (Züchter: Mr. Braxtone, GB) und die Hündin "Girl Guide of the Jays" (Züchterin Miss Byron, GB). Nach dem Höchststand der Eintragungen in Band 73 mit 278 Dalmatinern, bewegten sich die Zahlen um 100 Hunde pro Jahr. Dies ist auch heute noch so: In rund 18 kontrollierten Zuchtstätten werden pro Jahr rund 100 Welpen aufgezogen, dazu kommen ab und zu registrierte Importhunde aus FCI-anerkannten Zuchten.

Der Dalmatiner und die Tüpfelung

Der FCI-Standard Nr. 153 umschreibt den typvollen Dalmatiner wie folgt:

"Ein auffällig getupfter, starker, muskulöser und lebhafter Hund. Er ist symmetrisch in seinen Umrissen, frei von Grobheit und Schwerfälligkeit und fähig, mit grosser Ausdauer schnell zu laufen".

Es ist ein herrliches Bild, einen substanzvollen Dalmatiner in der Bewegung zu beobachten, sein schubvolles Laufen vereint Schönheit und Eleganz. Was dem Liebhaber der Rasse aber als schön und vor allem speziell ins Auge sticht, ist sicher die Fellzeichnung - sie macht aus jedem Dalmatiner ein Unikat.

Alle Dalmatinerwelpen werden weiss geboren. Sind sie von der Geburt noch nass, können vereinzelt kleine Tupfen, vor allem an Kopf und Ohren, von erfahrenen Züchtern als schwarz oder braun erkannt werden. Sehr gut sichtbar hingegen sind bei neugeborenen Dalmatinern grössere Farbflächen, vor allem am Kopf, an den Ohren oder um die Augen, eher selten an anderen Körperregionen. Man nennt diese (zuchtausschliessenden) Pigmentansammlungen "Platten" oder "Monokel"; sie können bei allen Farbschlägen (weiss-schwarz, weiss-braun, lemon oder orange) vorkommen. Im Alter von 2 ½ bis 3 Wochen haben sich gut erkennbare schwarze oder braune Tupfen entwickelt. Am meisten verbreitet ist der weiss-schwarze Typ mit schwarzer Nase, aber auch die weiss-braunen ("havannabraun") Dalmis mit brauner Nase und helleren Augen haben ihre Liebhaber. Beide Farbtypen sind vom offiziellen Standard zugelassen. Wie die Farbenvererbung zustande kommt, beruht auf dem Mendelschen Gesetz. Dieses ist recht kompliziert, daher werden nachfolgend nur einige sachbezogene Grundregeln festgehalten: Es gibt schwarzgetupfte reinerbige Dalmatiner, die immer nur schwarzgetupfte Welpen bekommen, und schwarzgetupfte mischerbige Dalmatiner, die mit einem ebenfalls mischerbigen Partner mischerbige schwarze und/oder braune, sowie reinerbig schwarze Nachkommen haben können. Braungetupfte Dalmatiner sind immer reinerbig, braune Elterntiere können daher nur braune Welpen bringen.

 

Der dritte, sehr seltene und zuchtausschliessende Farbschlag ist die "lemon-" und "orangefarbige" Tüpfelung. Verantwortlich dafür ist die Genserie E/e und es müssen beide Elterntiere Träger dieser Erbanlage sein, damit so genannte Lemon-Welpen fallen. Diese werden in "schwarznasige" und "braunnasige" Lemons eingeteilt, da der rezessive Erbfaktor eine Aufhellung des Haarpigments der ursprünglichen Erbanlage für schwarz- oder braun-getupft bewirkt. In den USA und Australien kann mittels einer DNA-Analyse (Speichelprobe) festgestellt werden, ob ein Dalmatiner Träger des e-Gens ist. Obwohl der Lemon- oder Orange-Dalmi ein vollwertiger Dalmatiner ist, ist diese Farbvariante nicht erwünscht, da sie dem Standard entsprechend das rassetypische Erscheinungsbild verfälscht.

    nubia

 

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Beim Auftreten zuchtausschliessender Farbfehler wird das immer noch vorhandene Gen diverser Rassevorfahren des Dalmatiners sichtbar: Der englische Pointer in Bezug auf Plattenzeichnungen sowie "lemon" und "orange", letzteres auch in Verbindung mit den Rassen "Porcelaine" und "Istrische Bracke". Früher waren auch dreifarbige Dalmatiner verbreitet, mit orange-braunen Tupfen, auch "tan" genannt, beim schwarzen wie auch dem braunen Farbschlag. Diese unerwünschte Erscheinung konnte weitgehend weggezüchtet werden.

Verhalten und Charakter (Wesen)

Durch die einmalige Fellzeichnung (nur beim Dalmatiner sind die farbigen Tupfen frei von weissen Stichelhaaren oder weissen Haarbüscheln), den harmonischen Körperbau und die raumgreifenden, eleganten Bewegungen gilt der Dalmatiner sicher bei vielen Menschen als "schöner Hund". Bei artgerechter Aufzucht und schrittweiser Sozialisierung in das zivilisierte Umfeld ist der Dalmatiner freundlich, weder scheu noch aggressiv, sehr lebhaft, aber nicht nervös.Aber:diese Rasse ist auch sehr anspruchsvoll. Dies bezieht sich auf deren Ursprung und die heutigen Möglichkeiten, dem genetisch verankerten Verhalten gerecht zu werden. Niemand sollte sich einen Dalmatiner nur aufgrund der oben erwähnten positiven Aspekte anschaffen. In der heutigen Gesellschaft ist es vor allem für Hunde mit urtümlichem rassetypischem Verhalten wie dem Dalmatiner nicht immer einfach, sich uns und den gegebenen Lebensumständen anzupassen. Deshalb müssen wir uns auch ihm anpassen, das heisst, wir müssen uns vor Augen halten, wofür die Getupften durch all die Jahrhunderte gebraucht und wie sie gehalten wurden. Der Dalmatiner war bei seinen Besitzern immer "mit dabei", bewachte selbstständig alles ihm anvertraute und begleitete ebenso selbstständig die Pferdekutschen. Es ging niemand hinter oder neben ihm, um ihm mittels einer Leine die Richtung anzugeben - er lief einfach unermüdlich mit seinem Rudel, den Menschen und Pferden, egal wie weit die Strecke war.

Dies bedeutet für die heutigen Dalmatinerhalter: der ruhige, anschmiegsame Hausgenosse tritt mit uns zum Spaziergang vor die Tür - und dann "läufts"! Das oft gehörte Argument ist aber falsch: "alle Dalmis ziehen an der Leine und haben einen sturen Dickschädel". Richtig ist aber: in gewissen Situationen "gehen mit ihm die Gene durch"! Diese können nicht wegdressiert oder gar mit harten Erziehungsmethoden und Hilfsmitteln unterdrückt werden, auch wenn selbst erfahrene Hundehalter mit einem Dalmatiner an ihre Grenzen stossen können (kynologisch und auch nervlich)!

Vielmehr ist die Voraussetzung für ein glückliches "Leben" mit einem Dalmatiner: Rasse-"Verständnis", von Anfang an Erziehung mit liebevoller Konsequenz, die bereits durch den seriösen Züchter geprägte Bindung an den Menschen weiter ausbauen und sich bewusst sein, dass tägliches freies Bewegen auf Spaziergängen bei jedem Wetter ein "Muss" ist. Dies ein ganzes Dalmileben lang - und über 14-jährige Dalmatiner sind keine Seltenheit!

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Dabei sein ist alles!

Trotz seines selbstständigen Auftretens ist der Dalmatiner ein sensibler = feinfühliger Hund. Er braucht seine Familie, möchte stets bei ihr sein, spürt, wenn es ihr nicht gut geht und würde weggesperrt (z.B. in einem Zwinger) verkümmern. Er fährt gerne im Auto mit, läuft neben dem Fahrrad oder seinem joggenden Zweibeiner. Wer die Möglichkeit hat, einen Dalmatiner mit sehr gutem Grundgehorsam als Reitbegleithund mitzunehmen, macht ihm bestimmt eine ganz besondere Freude, denn seine Verbundenheit mit Pferden ist unverkennbar. Auch Dalmatiner, die nicht nahen Kontakt zu ihnen haben, wollen bei Begegnungen mit Pferden diese wie gute altbekannte Kollegen begrüssen.

Hundesportliche Aktivitäten sind auch mit den Getupften möglich: sie sind begeisterungsfähig, arbeitsfreudig, intelligent und somit für verschiedene Sparten geeignet wie Agility, Mobility, Begleit-, Sanitäts-, Fährten- und Katastrophenhund. Nur: Für den Schutzdienst oder für Hundehalter, die von ihrem Vierbeiner "Kadavergehorsam" verlangen, ist der Dalmatiner sicher nicht die geeignete Rasse.

Sein Haarkleid ist sehr pflegeleicht

An sich ist der Dalmatiner wie er aussieht: makellos sauber, nach dem Umhertollen in der Natur nie lange schmutzig, denn irgendwie sind diese Hunde "selbstreinigend": Wenn wir die gröbsten Spuren mittels eines feuchten Tuches oder, wenn sie angetrocknet sind, durch Bürsten beseitigt haben, putzt sich der Dalmi intensiv wie eine Katze und nach kurzer Zeit ist sein Fell trocken und dessen Grundfarbe wieder ein reines weiss. Er "hündelet" kaum, da er keine Unterwolle besitzt und so beschränkt sich die Fellpflege auf ein kurzes, tägliches Bürsten (keine Drahtbürste, sondern Naturborsten). Ein Gummistriegel oder Noppenhandschuh eignet sich am besten, um die ausgefallenen Haare aus dem Fell zu entfernen. Dies ist ein wichtiger Punkt, denn auch der Dalmatiner verliert vor allem im Haarwechsel (Frühling und Herbst), sowie etwas weniger das ganze Jahr hindurch Haare. Da diese kurz, borstig und weiss sind, stecken sie sichtbar in Polstermöbeln, Teppichen und Kleidern - man sollte sich daher nie von einem Dalmi "hautnah" verabschieden, wenn man in sauberer, dunkler Kleidung weggehen will!

Darf sich ein Dalmi bei den täglichen, ausgedehnten Spaziergängen vorwiegend auf Naturboden bewegen, nutzen sich seine Krallen nicht stark ab und sollten bei Bedarf mittels einer speziellen Krallenzange gekürzt werden. Sonst ist ein normales Auffussen nicht mehr möglich und die Pfoten werden breit und weit. Auch die Ohren müssen regelmässig kontrolliert werden, denn sonst können eventuelle Infektionen oder Ohrmilbenbefall nicht rechtzeitig erkannt werden, da die Behänge beim Dalmatiner ja den Gehörgang verdecken. Bei ungewöhnlichem Geruch im Ohr, Rötung der Ohrmuschel oder häufigem Schütteln des Kopfes sollte der Tierarzt um Rat gefragt werden.

Wie steht es mit rassespezifischen Krankheiten?

Jeder Rasse werden in Fachbüchern und -zeitschriften oder auch als Volksmeinung durch "Hören - Sagen" rassetypische Krankheiten zugeordnet, viele davon können aber auch verschiedene Hunderassen betreffen, sind also nicht nur mit einer Rasse in Verbindung zu bringen. Die "Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen" (EZB) des Schweizerischen Dalmatinerclubs (SDC) reglementieren unter anderem züchterische Massnahmen, um bekannte Krankheiten beim Dalmatiner einzuschränken. Bezogen auf eines der Hauptkriterien im Standard, die "Fähigkeit, mit grosser Ausdauer schnell zu laufen", wird für jeden Dalmatiner, der für die Zucht vorgesehen ist, eine Hüftgelenkskontrolle (HD-Röntgen) vorgeschrieben, deren Auswertung höchstens HD-B ergeben darf. Massgebend für die Klassierung ist immer die schlechtere Gelenkseite.

Die vererbte Taubheit bei einigen Hunderassen mit weissen Abzeichen oder weisser Fellfarbe ist auch beim Dalmatiner bekannt. Daher ist laut EZB des SDC für alle im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragenen Welpen vor deren Abgabe an die neuen Besitzer, aber nicht vor der 6. Woche, ein Gehörtest (audiometrische Untersuchung) obligatorisch. Dieser erfolgt mittels einem speziellen Apparat durch einen entsprechend ausgebildeten Tierarzt. Einseitig hörende Tiere sind vollwertige Familienhunde, werden aber nicht zur Zucht zugelassen. Seit Zuchttiere und Würfe audiometrisch untersucht werden, konnte festgestellt werden, dass die Zahl der von Taubheit betroffenen Dalmatinern rückläufig ist, da die vom SDC betreuten Züchter ihre Zuchttiere nur mit getesteten Partnern paaren dürfen und diesbezüglich auch deren Abstammungslinien kennen.

Eine Stoffwechsel-Eigentümlichkeit kann, wie beim Menschen, beim Dalmatiner zu Nieren- und Blasensteinen führen. Geeignetes Futter mit einem niedrigen Puringehalt (Purin = eine Eiweissart) kann der Steinbildung entgegenwirken.

Dass ein Dalmatiner gesund ist, hat weitgehend auch der Züchter in der Hand: er züchtet mit Hunden, die eine gesunde Abstammung haben und zieht seine Welpen mit grösster Sorgfalt auf. Mit diesen Voraussetzungen werden viele Dalmatiner sehr alt - 14- bis 15-jährige Hunde sind bei dieser Rasse keine Seltenheit!

Aufgaben des Züchters

Mit den "Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen" des SDC wird die Reinzucht von Dalmatinern in der Schweiz geregelt. Dieses Reglement berücksichtigt den Rassestandard der FCI Nr. 153 und das Wesen der Rasse. Verbindlich ist das Eintragungsreglement der SKG.

Für alle im SHSB eingetragenen Dalmatiner, die zur Zucht verwendet werden sollen, ist eine bestandene Ankörung obligatorisch. Diese besteht erstens aus einerFormwertbeurteilung: Der Hund muss im äusseren Erscheinungsbild (Exterieur) dem Rassestandard FCI Nr. 153 in hohem Masse entsprechen. Zweitens wird eineWesensbeurteilungvorgenommen. Diese wird in friedlicher Situation durchgeführt, der Vierbeiner trifft auf einen gestellten Parcours mit Hindernissen, wird mit akustischen Reizen und fremden Personen konfrontiert, dies alles unangeleint und in Begleitung seiner Bezugsperson. Keinesfalls darf sich ein Dalmatiner bei dieser Prüfung aggressiv, nervös, ängstlich oder nicht belastbar zeigen. Diese rasse-untypischen Wesensmerkmale wären unverantwortlich für die Dalmatinerzucht.

Das Zucht-Mindestalter für Rüden beträgt 18 Monate, für Hündinnen 20 Monate. Bei Hündinnen ist die oberste Zuchtgrenze bei 8 Jahren. Es darf pro Kalenderjahr mit einer Hündin höchstens ein Wurf gezüchtet werden.

Die obligatorische Wurf- und Zuchtstättenkontrolle erfolgt durch den Zuchtwart, in der Regel wenn die Welpen das Alter von ca. 8½ Wochen erreicht haben und sie gekennzeichnet, geimpft und audiometrisch getestet sind. Ihre Abgabe an die Käufer erfolgt frühestens im Alter von 9 - 10 Wochen. Welpen mit zuchtausschliessenden Farbfehlern oder einseitig hörende werden vom seriösen Züchter zu einem reduzierten Preis verkauft. Züchter, welche das "Goldene Gütezeichen" der SKG haben, werden zusätzlich auch von Kontrolleuren der SKG überprüft.

Dies sind in groben Zügen die Anforderungen an die Dalmatinerzüchter, die den Reglementen der SKG und des SDC unterstehen. Es ist daraus sicher ersichtlich, dass etliche Investitionen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu tragen sind. Dass diese Aufgaben von den Züchtern bereitwillig erfüllt werden, setzt sie daher ganz deutlich von den "Billiganbietern" für Dalmatiner ab, deren Haltung, Aufzucht und Abstammung der Zuchthunde nicht kontrollierbar sind.

Züchten heisst: "Erhalten der rassetypischen Merkmale" und der seriöse Hundezüchter übernimmt damit eine grosse Verantwortung. Er sucht sich die Elterntiere für seine Zucht sorgfältig aus, zieht die Welpen optimal auf, indem er für sie da ist (manchmal rund um die Uhr) und ihnen je nach Alterstufe möglichst viel zeigt und beibringt: Fremde Personen, freundliche Kinder, andere Tiere, verschiedene Geräusche. Diese Welpen kennen Halsband, Leine und Autofahren, dies nicht nur verbunden mit dem Gang zum Tierarzt für die Impfungen, sondern auch für kleine Ausflüge in fremde Umgebungen. Der Welpenkäufer wird bei der Wahl des neuen Familienmitgliedes beraten, denn der Züchter kennt die unterschiedlichen Charaktere seines Wurfes.

Die heutige Dalmatinerzucht ist auf einen Familien-Begleithund ausgerichtet und obwohl viele Dalmis erfolgreich an Ausstellungen teilnehmen, gibt es keine sogenannten Show-Linien.

Ob man sich für einen Rüden oder eine Hündin entschliesst, kommt auf den künftigen Besitzer an. Will man mit dem Hund arbeiten, fällt die Hündin eventuell zwei Mal im Jahr wegen der Läufigkeit aus. Der Rüde ist genauso anhänglich und verschmust wie die Hündin, ist aber durch seine Kraft und sein "Machogehabe" stärker, braucht klar gesetzte Grenzen, die er vor allem in der Pubertät ab und zu wieder hinterfragt.

Alle, die einen Dalmatiner kennen, wissen: er kann "lachen": Er zieht seine Nase kraus, die Lefzen zurück und "grinst" uns mit leuchtenden Augen an!

Gerne senden wir Ihnen gratis unser Dalmatiner-Kurzporträt, welches in Kurzform alle wissenswerten Angaben über diese Rasse und über den Club enthält, sowie ein Exemplar unserer Clubzeitschrift "Dalmatiner Revue" zu.

Bestellen Sie diese Broschüren unter Angabe Ihrer Postadresse bei

Schweizerischer Dalmatiner-Club (SDC)
Beratungsstelle:
Anita Kurzen
Aarwangenstrasse 89a, 4900 Langenthal
Tel. +41 62 922 72 26
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Dalmatiners beim Schweizerischen Dalmatiner-Club und lassen Sie sich beraten. 

Unsere Beratungsstelle:

Schweizerischer Dalmatiner-Club (SDC)

(deutsch, english)

 dalmatiner portraet  

Gerne senden wir Ihnen unser Dalmatiner-Kurzporträt, welches in Kurzform alle wissenswerten Angaben über diese Rasse und über den Club enthält, sowie ein Exemplar unserer Clubzeitschrift "Dalmatiner Revue" zu.

Bestellen Sie diese Broschüren unter Angabe Ihrer Postadresse bei unserer Beratungsstelle (siehe oben).

 

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Auf was Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie einen Dalmatiner kaufen möchten:

  • Die vom Schweizerischen Dalmatiner-Club (SDC) betreuten Züchter werden regelmässig vom Club und, falls die Zuchtstätte das Gütezeichen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) besitzt, auch von der SKG kontrolliert. Die Welpen dieser Zuchten haben international anerkannte Abstammungspapiere (FCI - SKG).
  • Die Züchter mit SKG-Papieren dürfen seit Jahren nur Elterntiere verwenden, welche mittels einer Zuchtzulassung mit Wesens- und Rassenbeurteilung sowie Untersuchungsattesten auf Erbkrankheiten (Gehör, Hüftdysplasie) zur Zucht zugelassen werden. Diese Voraussetzungen und Kontrollen sind bei einem Import, auch mit FCI-Papieren je nach Herkunftsland, nicht gewährleistet und sind bei schweizerischen Zuchten ohne SKG-Papiere weitgehend nicht vorhanden.
  • Jeder Dalmatiner-Züchter, welcher mit Abstammungspapieren der SKG züchtet, ist verpflichtet, bei allen seinen Welpen im Alter von ca. 7 Wochen das Gehör auf Taubheit prüfen zu lassen (Audiometrie). Somit kann er Ihnen das Resultat mittels Attest belegen.
  • Der Preis von Dalmatinern ist jedem Züchter selbst überlassen, fragen Sie deshalb beim jeweiligen Züchter nach.
  • Es werden immer wieder Welpen mit zuchtausschliessenden Fehlern (Platten, blaue Augen, nur einseitig hörend, etc.) geboren. Dies sind völlig gesunde und liebe Familienhunde, entsprechen aber nicht dem nach korrektem Standard ausgerichteten Zuchtziel des SDC. Solche Hunde müssen gemäss den Zuchtreglementen des SDC dem Fehler entsprechend billiger angeboten werden.

pdf icon Checkliste für Züchter und Welpenhalter

 


Weitere Infoblätter der SKG und des BLV als Download (pdf) zum Thema Hundekauf / Welpe:

SKG: Sonderdrucke "HUNDE"

BLV: Broschüren rund um den Hund

Weitere Infos zum Thema Hundekauf unter https://www.hundekauf.ch/

 

Ankörung = Zuchtzulassung

 

Datum Ort / Zulassbestimmungen Anmeldung / Organisation

bei genügend Anmeldungen

2x jährlich

 

Frühlingsankörung
10. Mai 2025

 

Herbstankörung
11. Oktober 2025

Clubhaus
Kynologische Gesellschaft Zofingen und Umgebung
Zofingerstrasse 60, 4665 Oftringen

 

Es stehen genügend Parkplätze gratis zur Verfügung

 

Beginn des Richtens:
ca. 8.15 Uhr

 

Gastronomieangebot vor Ort

 

Zulassungsbestimmungen:
- Mindestalter 12 Monate
- Abstammungsurkunde SKG / FCI
- Eintragung im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB)
- Audiometrie Attest beidseitig hörend
- Hüftgelenkdysplasie (HD) Attest Röntgenalter > 12 M
  (Attest kann innerhalb 6 Monaten nachgeliefert werden)
- DNA Profil

 

Gebühren (zahlbar im Voraus):

Körtaxe CHF 150.00 für SDC-Mitglieder

Körtaxe CHF 300.00 für Nichtmitglieder
gemäss Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen (EZB) des SDC

Anmeldung bitte schriftlich oder elektronisch an:

Ursi Katz
Uitikonerstrasse 23, 8952 Schlieren
E-Mail: ursi.katz@dalmatiner.ch

 

 

Anmeldeschluss:

20. April 2025
22. September 2025

 

 

Obligatorische Beilagen der Anmeldung
- Ahnentafel (Kopie)
- Hörtest-Ergebnis (Kopie)
- HD-Auswertung (Kopie) falls vorhanden
- Quittung der einbezahlten Körtaxe

 

Elektronisches Anmeldeformular Ankörung

Anmeldeformular Ankörung pdf

 

 

Alle Teilnehmer erhalten vor der Ankörung eine Anmeldebestätigung inklusive Zeitplan


An diesem Tag bieten wir auch die Beurteilung für jeden Dalmatiner an (auch für Hunde ohne Papier oder mit zuchtausschliessenden Fehlern).
weitere Informationen zu dieser Beurteilung finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere detaillierte Informationen zur Ankörung

1. Dalmatinerzucht in der Schweiz

2. Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner

3. Körverhaltensbeurteilung (KVB) durch einen Wesensrichter SKG

4. Ablauf der Ankörung

5. Epilog

 

 

Dalmatinerzucht in der Schweiz
Eine Aufgabe des SDC ist gemäss den Statuten die Reinzucht der Rasse Dalmatiner in der Schweiz, nach dem bei der Federation Cynologique Internationale (FCI) deponierten Standard zu fördern.
Dal
matiner, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem Rassestandard der FCI Nr.153 in hohem Masse entsprechen, dürfen keine zuchtausschliessenden Fehler (Art. EZB SDC 3.4.2 / 3.4.4 / 3.5) aufweisen, müssen die in Art. 3.2 ZRSKG genannten Bedingungen erfüllen und vom SDC angekört sein.
Die Ankörung / Zuchtzulassunsprüfung umfasst eine Exterieur- und eine Verhaltensbeurteilung.

 

Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner
Ähnlich wie bei einer Ausstellung erfolgt die Beurteilung aufgrund des Rassestandards der FCI Nr. 153 durch einen vom SDC, bzw. von der SKG anerkannten Ausstellungsrichter für Dalmatiner im Beisein eines Mitgliedes der Zucht- und Körkommission (ZKK).
Die Beurteilung dauert ca. 15 – 20 Minuten und es wird ein sehr detailliertes Protokoll zu den einzelnen Prüfpunkten erstellt.
Um die Exterieurbeurteilung zu bestehen, muss mindestens die Formwertnote „sehr gut“ erreicht werden. Die Formwertnote wird auf dem Beurteilungsformular eingetragen.
Folgende Entscheide sind möglich: bestanden / nicht bestanden / zurückgestellt

 

Körverhaltensbeurteilung (KVB) durch einen Wesensrichter SKG
Das Tierschutzgesetz (TSchG) fordert unter anderem, dass das Zuchtziel nicht Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen darf. Dem Bundesrat wird die Kompetenz erteilt, die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, zu verbieten.

Die Tierschutzverordnung (TSchV) legt Folgendes fest:

  • Bei der Zucht von Hunden ist die Selektion unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes darauf auszurichten, Hunde mit ausgeglichenem Charakter, guter Sozialisierbarkeit sowie geringer Aggressionsbereitschaft gegenüber Menschen und Tieren zu erhalten.
  • Zeigt ein Hund ein Übermass an Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit, so ist er von der Zucht auszuschliessen.

Basis
Da das Verhalten des Dalmatiners im FCI Standard sehr summarisch beschrieben ist, hat der SDC ein Verhaltensprofil als Basis für die KVB erstellt. Es beschreibt die erwünschten, unerwünschten, rassespezifischen sowie die zuchtausschliessenden Verhaltensweisen.
Ein weiteres Problem war die Uneinheitlichkeit der Fachausdrücke, die das Wesen des Hundes beschreiben. Dazu hat der AAV der SKG ein entsprechendes Glossar erstellt. In der SKG Richtlinie KVB sind die für uns verbindlichen Punkte beschrieben.

Formale Kriterien zur KVB:
Die Wesensprüfung umfasst standardisierte Prüfsequenzen mit gestellten Situationen, um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit, Objektivität und Reproduzierbarkeit zu gewährleisten. Im Prüfablauf ist die Reihenfolge der verschiedenen Prüfsituationen festgelegt weil die einzelnen Situationen eine unterschiedliche Belastung für den Hund sind und somit das nachfolgende Verhalten während dem Fortschreiten der Prüfung beeinflussen können.
Die Beurteilung dauert ca. 30 Minuten.

Bei unserer KVB erreichen wir folgende Ziele:

Standardisierung
Die Vergleichbarkeit der geprüften Hunde wird der Rahmen der KVB definiert und eingehalten.

Reproduzierbarkeit
Mit der Reproduzierbarkeit unterstützen wir die Übereinstimmung eines Ergebnisses von verschiedenen Richtern und unter verschiedenen Bedingungen (an verschiedenen Orten / zu unterschiedlichen Zeiten, etc.).

Zuverlässigkeit
Die Prüfsequenzen der KVB zeigen das gewünschte oder unerwünschte Verhalten zuverlässig.

Spezifität
Die Prüfsequenzen eignen sich das zu bestimmende Verhaltenselement des Verhaltensprofils unter sich ändernden Bedingungen (Ort, Zeit, Richter, Wetter etc.) überprüfen zu können.

Selektivität
Die Prüfsequenz zeigen Unterschiede, damit das Verhalten abgestuft beurteilt werden kann.

 


Ablauf

Der Ablauf der KVB ist chronologisch wie folgt geregelt:

1. Begrüssung
    mit Befragung: Lebenslauf und Lebensraum des Hundes (Fragebogen)

2. Prüfsequenzen
     Verhalten des Hundes gegenüber dem Führer

     Spielverhalten
     Spiel mit der Stoffrolle
     Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen
     Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen
     Taktile Einflüsse
     Optische Einflüsse
     Akustische Einflüsse
     Schussreaktion

Protokoll
Das, dem Ablauf der Kör-Verhaltensbeurteilung entsprechend, aufgebaute Protokoll beschreibt das Verhalten des Hundes in den verschiedenen Situationen. Zudem hält es den Entscheid bezüglich der Zuchtzulassung fest und dokumentiert diesen.

Das durch den Wesensrichter erstellte und von ihm und einem Mitglied der ZKK unterschriebene Protokoll wird dem Hundebesitzer unmittelbar nach der abschliessenden Beurteilung abgegeben.
Folgende Entscheide sind möglich: bestanden / nicht bestanden / zurückgestellt

 


Epilog
Exterieur
Der Spezialrichter beurteilt das Erscheinungsbild des Hundes. Dieses ändert sich mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht sehr stark innerhalb der nächsten Zeit und ist kaum von äusseren Einflüssen abhängig. D.h. die Beurteilung kann meist gut verifiziert werden.

Körverhaltensbeurteilung
An der Kör-Verhaltensbeurteilung muss der Hund so beurteilt werden, wie er sich augenblicklich zeigt. Hier kann die Tagesverfassung des Hundes mitentscheidend sein. Deshalb ist es wichtig, dass Ausschlusskriterien im Prüfablauf verifiziert werden können.

Die Einstufung erfolgt gemäss den Ausbildungsunterlagen für Wesensrichter SKG.


 

Unterstützungsfonds Dalmatiner in Not „Fonds Willy Meister“

Unser verstorbenes Ehrenmitglied Willy Meister hat dem Schweizerischen Dalmatiner-Club eine grosszügige Spende vermacht mit der Auflage, dass diese für die Unterstützung von Dalmatinern in einer Notlage verwendet wird.
Diesem Wunsche entsprechend wurde das Geld im „Fonds Willy Meister“ angelegt und wird zielgerecht verwendet.

Wann und wem soll ein Beitrag aus dem Fonds zugesprochen werden?

  • Unterhaltskosten für Findelhunde, bis sie plaziert sind
  • Umplazierungsunterstützung, wenn ein alleinstehendes Mitglied stirbt oder infolge schwerer Erkrankung den Dalmatiner nicht mehr betreuen kann
  • Rückkauf von Hunden, welche aus tierschützerischen Überlegungen nicht mehr bei einem Halter belassen werden sollten
  • Zusätzlich kann der Vorstand jährlich über CHF 2’000.00 verfügen. Dieser Betrag darf für die Erhaltung, die Gesundheit und zum Wohle der Rasse Dalmatiner eingesetzt werden.

Gesuche um einen Beitrag aus dem Fonds Willy Meister sind dem Vorstand des SDC vorzulegen.

 

Kontoinformationen
PC-Kto 60 - 514148 - 1
Schweizerischer Dalmatiner-Club, 3047 Bremgarten bei Bern

IBAN: CH46 0900 0000 6051 4148 1
BIC: POFICHBEXXX 
(Swiss Post - PostFinance, Nordring 8, 3030 Bern)  

      

Hinweis:

Für Spenden an den Fonds bitte im Bemerkungsfeld „Spende Fonds Willy Meister“ eintragen. Besten Dank!

Herkunft der Dalmatiner?

 

Die Herkunft der Dalmatiner ist umstritten, und rund um die gepunkteten Schönheiten gibt es viele Theorie.

Dalmatiner Zucht im SDC - Informationen 

Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Dalmatiner zu züchten, so müssen Sie sich unbedingt vorgängig mit den Reglementen und Vorschriften der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und des Schweizerischen Dalmatiner-Clubs (SDC) beschäftigen.


Anforderungen an die Zuchthunde 

Die ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen des Schweizerischen Dalmatinerclubs (EZB) regeln als Ergänzung zum Internationalen Zuchtreglement der FCI (IZRFCI), zum Zuchtreglement der SKG (ZRSKG) und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen (AB/ZRSKG) die Reinzucht von Dalmatinern in der Schweiz gemäss dem Rassestandard Nr. 153 der FCI des Dalmatiners. Unter konsequenter Beachtung der Prinzipien des Tierschutzes dienen die Haltungs- und Aufzuchtvorschriften dem Schutz und Wohlbefinden der Zuchthunde und Welpen.

Für die fachgerechte Auslese von Zuchthunden werden Ankörungen durchgeführt.

  • Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner
    Ähnlich wie bei einer Ausstellung erfolgt die Beurteilung aufgrund des Rassestandards der FCI Nr. 153 durch einen vom SDC, bzw. von der SKG anerkannten Ausstellungsrichter für Dalmatiner.

    Die Beurteilung dauert ca. 15 – 20 Minuten und es wird ein sehr detailliertes Protokoll zu den einzelnen Prüfpunkten erstellt.
    Um die Exterieurbeurteilung zu bestehen, muss mindestens die Formwertnote „sehr gut“ erreicht werden. Die Formwertnote wird auf dem Beurteilungsformular eingetragen.

 

  • Körverhaltensbeurteilung (KVB) durch einen Wesensrichter SKG
    Das Tierschutzgesetz (TSchG) fordert unter anderem, dass das Zuchtziel nicht Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen darf. Dem Bundesrat wird die Kompetenz erteilt, die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, zu verbieten.

    Die Tierschutzverordnung (TSchV) legt Folgendes fest:
    Bei der Zucht von Hunden ist die Selektion unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes darauf auszurichten, Hunde mit ausgeglichenem Charakter, 

       guter Sozialisierbarkeit sowie geringer Aggressionsbereitschaft gegenüber Menschen und Tieren zu erhalten.
    - Zeigt ein Hund ein Übermass an Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit, so ist er von der Zucht auszuschliessen.


    Da das Verhalten des Dalmatiners im FCI Standard sehr summarisch beschrieben ist, hat der SDC ein Verhaltensprofil als Basis für die KVB erstellt. Es beschreibt die erwünschten, unerwünschten, rassespezifischen sowie die zuchtausschliessenden Verhaltensweisen. Ein weiteres Problem war die Uneinheitlichkeit der Fachausdrücke, die das Wesen des Hundes beschreiben. Dazu hat der AAV der SKG ein entsprechendes Glossar erstellt. In der SKG Richtlinie KVB sind die für uns verbindlichen Punkte beschrieben.

    Formale Kriterien zur KVB:
    Die Wesensprüfung umfasst standardisierte Prüfsequenzen mit gestellten Situationen, um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit, Objektivität und Reproduzierbarkeit zu gewährleisten. Im Prüfablauf ist die Reihenfolge der verschiedenen Prüfsituationen festgelegt weil die einzelnen Situationen eine unterschiedliche Belastung für den Hund sind und somit das nachfolgende Verhalten während dem Fortschreiten der Prüfung beeinflussen können. Die Beurteilung dauert ca. 30 Minuten.

  • Zuchthygienische Massnahmen

    Taubheit / Gehöruntersuchung
    Für Dalmatiner ist die audiometrische Untersuchung obligatorisch.
    Audiometrische Untersuchungsberichte werden nur anerkannt, wenn darin die Kennzeichennummer (Täto-Nr. bzw. Chip-Code) des untersuchten Hundes enthalten ist.
                          

    Hüftgelenkdysplasie (HD)
    Das für ein gültiges HD-Attest massgebende Röntgenalter beträgt mindestens 12 Monate. HD-Auswertungen (Erstgutachten) werden aber nur anerkannt, wenn diese von einer gemäss ZR SKG 3.2.2.a anerkannten veterinärmedizinischen Institution in der Schweiz (z.B. Vetsuisse) vorgenommen wurden. Die Hunde müssen gekennzeichnet sein. HD-Zeugnisse werden nur anerkannt, wenn darin die Kennzeichennummer (Täto-Nr. bzw. Chip-Code) enthalten ist.

    Unabhängig von Exterieur- und Verhaltensmängel gelten als zuchtausschliessende Fehler:

      - alle Defekte und erblich bedingten Krankheiten von medizinischer Relevanz
      - Gebissfehler: Vor- und Rückbiss, Zangengebiss toleriert wird das Fehlen von 2 P1, oder 1 P1 und 1 P2
        bzw. P3 (nicht aber P4), wobei pro Kieferhälfte nur 1 Zahn fehlen darf
      - Entropium und Ektropium (ärztl. diagnostiziert)
      - Taubheit, ein- oder beidseitig (siehe Art. 3.5.1)
      - Augenfehler: Blauauge, Birkauge, blauer Fleck in der Iris
      - ein- oder beidseitiger Kryptorchismus
      - Hüftgelenksdysplasie, mehr als Grad B (siehe Art. 3.5.2)
      - Farbfehler: Platten, Monokel, Lemon, Orange, Dreifarbigkeit, ineinander laufende Tupfen, die grössere
        Flecken bilden



  • DNA Profil für alle neu angekörten Hunde obligatorisch ab 1.7.2024

Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde ist die Hinterlegung des DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch.

 Reglement DNA Profil

 

 

Dalmatiner, an denen operative Exterieurkorrekturen vorgenommen wurden, dürfen nicht zur Ankörung vorgeführt und nicht zur Zucht verwendet werden. 

  


 

Anforderungen an die Zuchtstätten

Mindestanforderungen an die Zuchtstätte
Die Bestimmungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung müssen eingehalten werden. Für Zuchthunde und Welpen müssen tiergerechte Haltungs- und Aufzuchtsbedingungen vorhanden sein, dafür sind Freiauslauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzungen.

Jede Zuchtstätte muss über eine Unterkunft und einen Auslauf im Freien verfügen. Als Unterkunft werden Wurflager, Schlafstelle und Aufenthaltsraum der Hunde bei schlechtem Wetter bezeichnet. Die Grösse der Unterkunft muss mindestens 12m2 betragen. Das Wurflager oder eine allfällige Wurfkiste muss es der Hündin gestatten, sich darin aufrecht, frei und ungehindert zu bewegen. Sie muss darin ausgestreckt liegen können und die Welpen müssen ausreichend Liegefläche finden. Das Wurflager muss trocken, vor Zugluft geschützt und vom Boden her ausreichend isoliert sein.
Die Mutterhündin muss die Möglichkeit haben, sich innerhalb der Unterkunft von den Welpen absondern zu können. Die Unterkunft muss genügend Tageslicht erhalten. Sie muss zugänglich und leicht zu reinigen sein. Für Winterwürfe muss eine Heizmöglichkeit vorhanden sein.

Als Auslauf wird ein ausreichend grosses Areal im Freien bezeichnet, innerhalb dessen sich die Welpen gefahrlos und frei bewegen können. Die Grösse muss mindestens 50 m2 betragen. Der Auslauf soll zum grösseren Teil aus natürlichem Untergrund bestehen (grober Kies, Sand, Gras etc.). Er muss entweder einen direkten Zugang zur Unterkunft haben oder einen windgeschützten, überdachten Liegeplatz aufweisen, dessen Boden gegen Nässe und Kälte isoliert ist.

Die Umzäunung muss stabil und verletzungssicher sein. Der Auslauf soll möglichst abwechslungsreich gestaltet sein, den Welpen Spielmöglichkeiten bieten und muss sowohl besonnte wie auch beschattete Stellen aufweisen.

 


 

Anforderungen an die Züchter

Lesen Sie deshalb unbedingt zuallererst die folgenden Dokumente der SKG, welche alle Voraussetzungen für eine Zucht zusammenfassen

ABC für zukünftige Züchter (SKG)

Checkliste für Zücher und Welpenhalter

pdf icon Informationen zum Antrag internationaler Schutz eines Zuchtnamens

 

Für alle Züchter von Dalmatinern mit einem von der SKG / FCI geschützten Zuchtnamen, sowie Deckrüdenbesitzer sind grundsätzlich das aktuell gültige Internationale Zuchtreglement der FCI (IZRFCI), das Zuchtreglement der SKG (ZRSKG), die Ausführungsbestimmungen zum Zuchtreglement der SKG /AB/ZRSKG), sowie die nachstehenden „Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen (EZB)“ des SDC verbindlich.

Es dürfen nur vom SDC angekörte Dalmatiner zur Zucht verwendet werden. Die Eigentümer von Deckrüden und Zuchthündinnen haben sich vor dem Deckakt von der bestandenen Ankörung, bzw. gültigen Zuchtzulassung des Zuchtpartners zu überzeugen.
Der Züchter muss in der Lage sein alle mit der Zucht und Aufzucht der Welpen zusammenhängenden Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Züchter betreiben die Dalmatinerzucht als Hobby, welches aber zeitweise beinahe einem Vollzeitjob gleichkommt.

Viel Zeit, Herzblut und Geld steckt in der Zucht. Dabei liegt dem Züchter vor allem die Gesundheit der Welpen am Herzen und er möchte ihnen einen gelungenen Start ins Leben ermöglichen. Dafür unternimmt er unter anderem Folgendes bzw. nimmt Folgendes in Kauf:

  • Beiträgefür die Mitgliedschaft im Verein
  • Startgelder für Prüfungen, Shows, Ausstellungen
  • Zuchthunde haben eine Ankörung / Zuchtzulassungsprüfungbestanden
  • Schulungen
  • Laufende Kostenfür die Zuchtstätte, z.B. Futter, Strom, Zubehör, Pflegeutensilien, Spielzeug, …
  • Tierärztliche Untersuchungenfür Mutterhündin, Welpen und weitere Hunde in der Zuchtstätte
  • Wurm- und Flohkuren
  • Impfungen
  • Decktaxe, falls der Deckrüdevon einem anderen Züchterstammt
  • Spezialfutterfür Hündin und Welpen
  • Medizinische Überwachungder Trächtigkeit (Ultraschall, Abstriche, womöglich Kaiserschnitt usw.)
  • Viel Zeit für Gewöhnung, Sozialisation und erstes Training der Welpen
  • Spaziergänge für alle Hunde
  • Pflege der Dalmatiner
  • Weitere Kosten für nicht mehr aktive Zuchthunde oder Welpen, die (noch) nicht verkauft wurden
  • Zeit und Kostenfür Werbung, Homepage, Fahrtkosten, Kleinanzeigen, Telefonate, Beratung von Interessenten usw.

Oft wird mit dem Kaufpreis für den Dalmatinerwelpen nur ein kleiner Gewinn eingefahren und der Rest dient der Deckung der Kosten, die bis zur Abgabe des Welpen entstanden sind. Seinen Hauptgewinn fährt der Züchter hingegen mit dem Spass ein, den die Hundezucht und die Aufzucht der Welpen mit sich bringen.
 

Hier die Zuchtvorschriften der SKG und des SDC. Diese sind in den folgenden Reglementen festgehalten:

pdf icon Zuchtreglement der SKG (ZR SKG) Version 2019, gültig ab 01.07.2019

pdf icon Ausführungsbestimmungen zum Zuchtreglement der SKG (AB/ZR SKG) Version 2019, gültig ab 01.07.2019

pdf icon Ergänzende Zucht- und Körbestimmungen des SDC (EZB-SDC) Version 2024

pdf icon Weisungen zum Goldenen Gütezeichen (GGZ) der SKG

  


 

Aufgaben des SDC

Die Funktionäre des SDC unterstützen die Züchter bei der Zucht und Aufzucht der Welpen. 
Sie überprüfen die Einhaltung der Vorschriften und Reglemente. Kontrollen werden durch erfahrene Funktionäre durchgeführt und protokolliert.

 



Auskunftsstelle des SDC

  Schweizerischer Dalmatiner-Club
Deck- und Wurfmeldungen (dalmatiner.ch)

 

Welpenvermittlung + Beratung deutsch Welpenvermittlung + Beratung französisch

Susanne Wagner
Hauptstrasse 29, 5026 Densbüren
Tel. +41 79 917 77 97
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
(deutsch, englisch)

Veronica Hanmer 
Rte de la Bellangère 51, CH-1271 Givrins
Tel. +41 22 369 17 91
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(französisch, englisch)

 

Wenn Sie weitere Fragen zum Kauf eines Dalmatiners haben, kontaktieren sie bitte unsere Welpenvermittlungsstelle.

Möchten Sie gerne direkten Kontakt mit Hunden und ihren Besitzern, dann können wir ihnen einen Kontakt mit unseren Regionalgruppen des SDC vermitteln.
Auf einem Spaziergang erfahren sie mehr über Dalmatiner / Haltung / Erziehung / persönliche Erfahrungen etc.

Unsere Züchter sind sicher ebenfalls gerne bereit ihre Fragen zu beantworten.
Wenn sie die Möglichkeit haben eine nationale oder internationale Hundeausstellung zu besuchen, ergibt sich die Möglichkeit verschiedene Dalmatiner zu sehen und begeisterte Hundebesitzer zu treffen.

Falls sie bei einer Ankörung (Zuchttauglichkeitsprüfung) einmal als Zuschauer teilnehmen möchten, können sie sich gerne auch bei der Welpenvermittlungsstelle melden.

 

Dalmatiner Rüde sucht ein neues...

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Neues Datum CACIB Genf 2025

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Nächste Veranstaltungen

27Apr
Ringtraining - Hauptclub 3122 Kehrsatz
10Mai
Ankörung - Hauptclub Areal des Kynologischen Vereins Zofingen und Umgebung, 4665 Oftringen
11Mai
Dalmi-Spaziergang - Regionalgruppe Zürich Strassenverkehrsamtes Zürich, Uetlibergstrasse 301, Zürich Albisgüetli
17Mai
Dog Show Project - Ausstellungen Pferdesportanlage Barmatt, Fehraltorf


images   Unser ganzer Versanstaltungskalender auf einen Blick 


Workshops und Weiterbildungen

SKG annerkannte Weiterbildungen und Kurse 
Kursagenda - SKG 

Weitere interessante Workshops und Veranstaltungen von diversen Hundeschulen / Kynologischen Vereinen usw.
https://hunde-agenda.ch/ 


 

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